Weitere Entscheidung unten: LG Paderborn, 10.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.06.2015 - 4 WF 77/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17449
OLG Bremen, 15.06.2015 - 4 WF 77/15 (https://dejure.org/2015,17449)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.06.2015 - 4 WF 77/15 (https://dejure.org/2015,17449)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 4 WF 77/15 (https://dejure.org/2015,17449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG § 165; BGB § 1684
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung der Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Vermittlungsverfahren; Antragsbefugnis der Großmutter im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 165; BGB § 1684
    Antragsbefugnis der Großmutter im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 952
  • FamRZ 2015, 2190
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Rechtsprechung
   LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39764
LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15 (https://dejure.org/2015,39764)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10.06.2015 - 3 O 146/15 (https://dejure.org/2015,39764)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 3 O 146/15 (https://dejure.org/2015,39764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2190
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15
    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt insbesondere auch dann vor, wenn das Verfahren die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten, Dispositionen im Hinblick auf die Verbindung oder Vorgänge anlässlich ihrer Beendigung betrifft (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

    Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschaft erst zu Beginn der Trennung gegründet wurde (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

  • OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Auflösung einer zwischen vormaligen Ehegatten

    Auszug aus LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15
    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt insbesondere auch dann vor, wenn das Verfahren die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten, Dispositionen im Hinblick auf die Verbindung oder Vorgänge anlässlich ihrer Beendigung betrifft (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

    Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschaft erst zu Beginn der Trennung gegründet wurde (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen

    Auszug aus LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15
    Dass die Ansprüche ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben oder aus diesem Rechtsverhältnis herrühren, ist für eine Zuständigkeit nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG dagegen nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 05.12.2012 - XII ZB 652/11, NJW 2013, 616).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2010 - 4 W 6/10

    Fortbestehen der Zuständigkeit des Landgerichts für Streitgegenstand nach § 266 I

    Auszug aus LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15
    Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG die Amtsgerichte - anders als nach der Gesetzeslage vor Inkrafttreten des FamFG-Reform-Gesetz zum 01.09.2009 und der damit einhergehenden Einführung des sog. "Großen Familiengerichts" - auch für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten außerhalb des Güterrechts zuständig sein (BT-Drucks. 16/6308, S. 263; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 03.05.2010 - 4 W 6/10, NJW 2010, 3173).
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